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   LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09   

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https://dejure.org/2010,11267
LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09 (https://dejure.org/2010,11267)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20.04.2010 - 1 S 140/09 (https://dejure.org/2010,11267)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20. April 2010 - 1 S 140/09 (https://dejure.org/2010,11267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft im Falle einer Mithaftung aus rein emotionaler Verbundenheit ohne Einschätzung der wirtschaftlichen Risiken; Verhinderung einer Vermögensverlagerung zwischen Hauptschuldner und Bürgen als vertraglich festgelegter, beschränkter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Zu diesen Rechten und Interessen gehört auch das Interesse des Schuldners, nicht in weitergehendem Umfang in Anspruch genommen zu werden als geschuldet (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).

    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Anspruch gegeben ist, darf der Gläubiger diesen geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, falls sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellen sollte (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).

    Anders als in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.01.2009 (BGH NJW 2009, 1262) war der vorliegend in Rede stehende Bürgschaftsvertrag bei der Entstehung von Anhaltspunkten für eine mögliche Vermögensverschiebung bereits endgültig rechtsunwirksam.

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Zu diesen Rechten und Interessen gehört auch das Interesse des Schuldners, nicht in weitergehendem Umfang in Anspruch genommen zu werden als geschuldet (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).

    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Anspruch gegeben ist, darf der Gläubiger diesen geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, falls sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellen sollte (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).

  • BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98

    Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Folglich kam schon die Vermutung der Sittenwidrigkeit wegen einer krassen Überforderung der Bürgin nicht zu Anwendung (BGH NJW 2000, 362).
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird bei Ehegattenbürgschaften die den Bürgen krass überfordern, (widerlegbar) vermutet, dass die Mithaftung ohne rationale Einschätzung der Interessenlage und der wirtschaftlichen Risiken aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden ist und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 2005, 971; BGH NJW 2002, 744; BGH NJW 2001, 815).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird bei Ehegattenbürgschaften die den Bürgen krass überfordern, (widerlegbar) vermutet, dass die Mithaftung ohne rationale Einschätzung der Interessenlage und der wirtschaftlichen Risiken aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden ist und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 2005, 971; BGH NJW 2002, 744; BGH NJW 2001, 815).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Allerdings stellen nichtige Verträge rechtsgeschäftsähnliche Kontakte im Sinne von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar (BGH NJW 2005, 3208 f.).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Nimmt das Kreditinstitut den Bürgen in Anspruch, ohne auch nur ansatzweise zu behaupten, dass und in welchem Umfang eine im Verhältnis zur Darlehenssumme erhebliche Vermögensverschiebung stattgefunden hat, so zeigt auch dieses im Rahmen der Vertragsauslegung zu berücksichtigende nachvertragliche Verhalten, dass die Annahme einer stillschweigend getroffenen Haftungsbeschränkung nicht gerechtfertigt werden kann (BGH NJW 2002, 2228).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    In dem genannten Verfahren war zwischen den Parteien keine vertragliche Sonderverbindung gegeben, die entsprechende Schutz- bzw. Rücksichtnahmepflichten hätte begründen können (BGH NJW 2007, 1458).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird bei Ehegattenbürgschaften die den Bürgen krass überfordern, (widerlegbar) vermutet, dass die Mithaftung ohne rationale Einschätzung der Interessenlage und der wirtschaftlichen Risiken aus emotionaler Verbundenheit übernommen worden ist und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 2005, 971; BGH NJW 2002, 744; BGH NJW 2001, 815).
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